Endlich ist es soweit. Der erste Cannabis-Patient hat die Erlaubnis zum Anbau von Cannabis erhalten. Das Bundesverwaltungsgericht hatte ihm, am 6. April 2016, das Recht auf Eigenanbau zugesprochen. Am 28. September kam nun die langersehnte Genehmigung vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Die Genehmigung ist bis zum 30. Juni 2017 befristet. Wenn die Krankenkassen bis dahin nicht die Kosten für Cannabisblüten aus der Apotheke übernehmen, kann die Genehmigung verlängert werden. Die Bundesregierung plant, dass die Krankenkassen die Kosten von Cannabisblüten bei schwerwiegenden Erkrankungen, im nächsten Jahr, übernimmt.
Bis dahin haben aber auch andere Patienten die Chance eine Genehmigung für den Eigenanbau zu erhalten. Das Bundesinstitut für Arzneimittel hat angekündigt in ähnlichen Fällen weitere Genehmigungen zu erteilen.
Herzlichen Glückwunsch!
Ein Schritt in die richtige Richtung.
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