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Montag, 22. Februar 2016

Cannabispatientin scheitert im Eilverfahren


Claudia Russo, Cannabispatientin aus Minden, forderte per Eilverfahren die vorübergehende Kostenübernahme ihrer Medizin durch die Krankenkasse. Das Sozialgericht Detmold hat dies abgelehnt.

Claudia Russo ist eine Schmerzpatientin. Sie leidet unter diversen Erkrankungen und Symptomen. Das Posttraumatisches Belastungssyndrom, Depressionen, Schlaf- / Essstörungen und Krebs in Remission sind nur einige Beispiele. Wegen einer schweren Lebererkrankung verträgt sie keine herkömmlichen Schmerzmittel wie z.B. Opiate. Cannabis hingegen lindert ihre Schmerzen und hat keine Nebenwirkungen. Einziger Knackpunkt sind die Kosten die sich auf rund 1125€ pro Monat belaufen. Dafür muss Claudia Russo selber aufkommen - was sie aber nicht kann. 

Vor ca eineinhalb Jahren hat Claudia Russo das erste mal bei der Techniker-Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme für Medizial-Cannabisblüten gestellt. Leider ohne Erfolg. Mitte Januar hatte ihr Rechtsanwalt Stefan Ott für seine Mandantin einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Sozialgericht Detmold gestellt. Erfolglos ging auch das Eilverfahren, aus der Sicht der Cannabispatientin, aus. Das Sozialgericht Detmold folgte der Argumentation der Techniker-Kasse, dass Claudia Russo kein Anspruch auf Therapie habe, da es sich um eine "außervertragliche Behandlungsmethode" handle und keine lebensbedrohliche Erkrankung vorliege. Zudem sieht die Kasse keinen Grund für ein Eilverfahren, da man der Patientin zumuten könnte bis zum Hauptverfahren zu warten. Bei der Entscheidung des Gerichtes spielt auch die Tatsache eine Rolle, dass die Erfolgaussichten im Hauptverfahren als gering eingeschätzt werden.

Ihr Rechtsanwalt bemängelt, dass der Richter nicht den nötigen medizinischen Sachverstand hat um klären zu können, ob es in der Hauptsache Erfolgsaussichten gibt. Er hat bereits Beschwerde gegen die Entscheidung in Detmold eingelegt.
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